1. Vertragsinhalt
1.1.
Soweit sich Project-C zur Erbringung von Beratungsleistungen verpflichtet, wird deren Umfang ausschließlich durch einen schriftlich zu schließenden Beratervertrag bestimmt. Darin nicht ausdrücklich erwähnte Beratungsleistungen sind nur dann zu erbringen, wenn sich Project-C dazu durch gesonderte Erklärung ausdrücklich verpflichtet hat.
1.2.
Soweit sich Project-C zur Erbringung von Projektdienstleistungen verpflichtet, ist ein Leistungserfolg nur dann und nur insoweit geschuldet, als dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.3.
Soweit sich Project-C zur Erbringung von Fortbildungsleistungen verpflichtet, ist allein die Präsentation der vereinbarten Inhalte geschuldet.
1.4.
Im Zweifel ist eine bei Vertragsschluss nicht schriftlich vereinbarte Leistung dann kein Vertragsbestandteil, wenn nicht ausdrücklich ihre zusätzliche Vergütung vereinbart ist.
1.5.
Termine, insbesondere solche zur Fertigstellung oder Ausführung gelten nur dann als verbindlich und für die Vertragsdurchführung als wesentlich, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
2. Leistungen
2.1.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von Project-C in eigener Person, durch, Angestellte oder von ihm beauftragte Dritte erbracht.
2.2.
Werden Leistungen im Einverständnis mit dem Auftraggeber zur selbständigen Erbringung durch Dritte übertragen, haftet Project-C ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des Dritten und auch dies nur wenn Project-C dafür ausdrücklich Gewähr übernommen hat. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem beauftragten Dritten bleiben unberührt.
2.3.
Informationen, Unterlagen oder sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt hat, verwahrt Pro-ect-C mit der verkehrsüblichen Sorgfalt. Nach Vertragsbeendigung erfolgt die Rückgabe auf Anforderung des Auftraggebers.
Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung zur Rückgabe aufgefordert, ist Project-C zur Löschung bzw. Vernichtung berechtigt.
3. Haftung
3.1.
Project-C haftet nur für Schäden, die auf einer eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3.2.
Kann ein zwischen den Parteien vereinbarter Termin zur Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik, Unfall oder sonstigen von Project-C nicht zu vertretenden Umstände nicht eingehalten werden, ist Project-C unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes berechtigt, die vereinbarte Leistung nachzuholen. Das gilt nicht, wenn dem Auftraggeber die Nachholung der Leistung ausnahmsweise unzumutbar ist.
4. Honorare und Kosten
4.1.
Die Honorarhöhe richtet sich nach der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Mindestens ist die ortsübliche Vergütung geschuldet. Im Zweifel ist jede Leistung zu vergüten, soweit Project-C nicht ausdrücklich auf eine Vergütung verzichtet hat.
4.2.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto und gelten zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.
4.3.
Ist ein Pauschalpreis vereinbart, so sind damit alle planbaren Kosten umfasst. Reise-, Transport-, Portokosten und sonstige Auslagen werden jedoch gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1.
Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.2.
Project-C ist berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen, wenn sich die vereinbarte Leistungsausführung über mehr als einen Monat erstreckt. Ist ein Zeithonorar vereinbart, ergibt sich die Höhe des Rechnungsabschlages aus der Anzahl
der geleisteten Zeiteinheiten und dem dafür vereinbarten Honorar je Zeiteinheit. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, bestimmt sich der Abschlag entsprechend des Wertverhältnisses von erbrachter Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung.
5.3.
Zahlt der Auftraggeber fällige Zwischenabrechnungen nicht, kann Project-C weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückhalten. Weitergehend Rechte bleiben unberührt.
5.4.
Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
6. Stornierung
6.1.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), behält Project-C Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen und Anrechnung etwaigen anderweitigen Erwerbs.
6.2.
Sollte der Auftraggeber den Auftrag weniger als einen Monat vor Beginn der Ausführung stornieren, so schuldet er mindestens 50% des vereinbarten Auftragsvolumens. Erfolgt die Stornierung weniger als eine Woche vor Ausführungsbeginn, so schuldet er mindestens 75% des vereinbarten Honorars. .
6.3.
Reise-, Transport-, Portokosten und sonstige Auslagen, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstanden sind, hat der Auftraggeber daneben in voller Höhe zu tragen.
7. Schutz- und Nutzungsrechte
7.1.
Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von Project-C im Rahmen des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ausschließlich Project-C zu.
7.2.
Der Auftraggeber erhält jedoch ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschließlich des zugehörigen Know-hows.
7.3.
Der Auftraggeber darf Unterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse oder Teile davon sowie einzelne fachlicher Aussagen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Project-C weitergeben.
7.4.
Project-C ist es gestattet, auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz hinzuweisen, wenn dem der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat.
8. Geheimhaltung / Datenschutz
8.1.
Project-C ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
8.2.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beteiligte Dritte darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
8.3.
Project-C ist berechtigt, ihm übermittelte personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
8.4.
Der Auftraggeber leistet Project-C Gewähr dafür, dass die von ihm übermittelten (insbesondere personenbezogene) Daten von ihm rechtmäßig verarbeitet wurden und er zur Übermittlung an Project-C berechtigt ist.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Project-C.
Project-C ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
10. Wirksamkeit und Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der vorstehenden AGB im Ganzen. An die Stelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung treten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.
Stand: März 2019